Der Insolvenzverwalter ist eine geschäftskundige Person, die bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt wird. Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters endet, sobald das Verfahren eingestellt oder aufgehoben wird. Die Vergütung errechnet sich prozentual anhand der Menge des Gesamtvermögens vom Insolvenzschuldner. Bis 25.000 € erhält er 40%, mit steigendem Gesamtvermögen sinkt der Wert und liegt bei 25.000.000 € bei 1%.
Es existiert keine berufliche Ausbildung zum Insolvenzverwalter, vielmehr werden Anwälte mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht, Betriebswirte, Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer mit dieser Aufgabe betraut.